Alle Reiseteilnehmer sind im Rahmen eines Kollektivvertrages gegen Unfall versichert
Für Schäden, die einem Teilnehmer entstehen, haften wir nur im Rahmen und im Umfang bestehender Haftpflichtbestimmungen.
Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen; Gepäckversicherung für den Transport ist vorhanden.
Bei Schäden, die durch höhere Gewalt und Einzelunternehmungen ohne Einverständnis der Freizeitleitung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.